In der Personalwirtschaft sind Kenntnisse aus verschiedenen Rechtsgebieten gefragt. Neben dem Steuerrecht und dem Sozialversicherungsrecht ist auch das Arbeitsrecht von Bedeutung.
Wir übernehmen für Sie die klassischen Aufgaben in den Bereichen:
Darüber hinaus vertreten wir Sie kompetent bei Lohnsteueraußenprüfungen des Finanzamtes sowie bei Sozialversicherungsprüfungen der Sozialversicherungsträger.